Wohnungsbauförderung
Ein Teil dieser Wohnungsbauförderung liegt in der Förderung Bausparen, die sich dabei zu einem elementaren Bereich entwickelt hat. Konkret verbirgt sich hierunter die längerfristige Förderung der zukünftigen und aktuellen Immobilienbesitzer mit aus Steuermitteln finanzierten Leistungen. Auch wenn sich die Formen der staatlichen Förderung in den letzten Jahren dabei stark verändert haben. Die Förderung Bausparen ist weiterhin interessant für den Immobilienbesitzer.
Im Vordergrund steht hierbei die Förderung der Bildung von Eigenkapital um ein bezahlbares Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Dafür ist erst mal Voraussetzung, dass ein Bausparvertrag vorhanden ist. Zu beachten ist dabei, dass nur Verträge gefördert werden die in Deutschland und bei deutschen Unternehmen abgeschlossen wurden. Derartige Verträge werden sowohl von den klassischen Bausparkassen als auch von Finanzdiensten und diversen Versicherungsunternehmen angeboten.
Die Förderung Bausparen erfolgt über die Gewährung von staatlichen Zulagen, die in der Regel nicht zurückgezahlt werden müssen. Positiver Nebeneffekt ist, dass diese Zulagen nicht steuerpflichtig sind.
Konkret erfolgt die Förderung Bausparen durch zwei unterschiedliche Zulagearten. Der Staat gewährt auf Einzahlungen in Bausparverträge entweder Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage. Bei diesen Zulagen handelt es sich um prozentuale Pauschalen deren Höhe gesetzlich fixiert ist. Daneben ist die Höhe der Zulagen von der persönlichen Vertragsgestaltung und der Höhe der Einzahlungen in den Bausparvertrag abhängig. Eine fortlaufende Anpassung der Zulagen an die persönliche jährliche Sparleistung erfolgt allerdings nicht. Lediglich die familiären Bedingungen können sich auf die Zulagenhöhe auswirken. Hierbei steht natürlich die Förderung von Bausparen für Familien im Vordergrund. So gibt es eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung für Familien mit Kindern als für kinderlose Haushalte.
Beantragt werden die Zulagen entweder direkt beim Vertragsinstitut oder im Rahmen der eigenen Einkommensteuererklärung.